Bürokratieland Thüringen …

Kürzlich las ich, in Thüringen gäbe es Lehrermangel! Ich mußte laut lachen! Wie einfach es ist, als junge Lehrerin einen Thüringer Kinderbuchautor in eine Schule einzuladen, zeige ich hiermit (ab hier endet schon die Satire!!!): Autorenlesungen bzw. Schreibwerkstätten an Thüringer Schulen und andere Bildungsträger (Vereine z. B.) können im Rahmen von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Vorhaben am Lernort Schule vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, auf Antrag der Schulen Kosten erstattet werden. Der Friedrich Bödecker Kreis für Thüringen e.V. unterstützt die Schulen bei der Organisation der Veranstaltung.

Es sind dabei nur neun !!! Schritte notwendig:

  1. Schritt: Die Schulen (Museen u. Vereine nicht) setzen sich mit dem Autor in Verbindung und vereinbaren den eventuellen Ort (GS) bzw. Termin für eine oder zwei Lesungen.

2. Schritt: Die Schule bzw. der Verein (die sich nur bedingt an den Kosten beteiligen muß) informiert den Friedrich- Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. über dieses Vorhaben.

3. Der FBK sendet der Schule/Verein ein Angebot über die Ausgaben (z.B. Honorar, Fahrtkosten, KSK-Abgabe, Organisationskosten).

Ab hier geht es zu den Schulen zurück:

4. Die Schule schickt dieses Angebot mit dem nötigen Antrag, welcher auf der Homepage des

Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu finden ist, an den Schulträger.

5. Schritt: Jetzt wird es schon sportlich! Der Schulträger stimmt dem Antrag zu und sendet diesen an das TMBJS. Wir das vergessen, Pech gehabt!

6. Schritt: Ab hier wird es ganz toll – mit mindestens zwei Monaten Vorlauf! Nach Bewilligung durch das Ministerium wird der FBK über die Kostenzusage durch die Schule informiert.

7. Schritt: Daraufhin schließt der FBK mit dem Autor/der Autorin einen rechtsgültigen Vertrag über die Lesung bzw. Werkstatt und übernimmt nach der Durchführung die Honorarüberweisung auf das Konto des Autors/der Autorin.

8. Der FBK stellt, entsprechend dem vorherigen Angebot, eine Rechnung.

9. Die Abrechnung erfolgt über den Schulträger (bei Schulen). Viel Spaß!

Zum Schluß eine kurze Frage: Welche Lehrerin oder welcher Lehrer will sich das antun?

Und noch etwas: Mitte November ist in Thüringen Haushaltsstop. Das heißt, ab hier keine Lesungen mehr. Kein Thüringer Schulkind kommt also zur Weihnachtszeit in den Genuß einer Lesung! Toll! Was? Deutlich unbürokratischer geht es in Sachsen-Anhalt. Hier sollten unsere schlauen Schönredner aus Erfurt einfach mal nachfragen.